Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Craftfix GmbH, Willy-Brandt-Straße 51, 20457 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 188134, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Wickmann und Christina Gnauck, im folgenden „Craftfix“ genannt.

Geltung, Vertragsabschluss

Craftfix erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Craftfix und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von Craftfix schriftlich bestätigt werden.

Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht Craftfix ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch Craftfix bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote von Craftfix sind freibleibend und unverbindlich.

Leistungen von Craftfix

Craftfix erbringt seine Leistungen im Bereich der Beratung für digitale Endkunden-, Partner- und Bewerberkommunikation, der Erstellung von Webseiten, der Suchmaschinen-Optimierung (Search Engine Optimization, SEO) sowie der Anfrage- und Angebotsgenerierung durch eigens entwickelte Software-Lösungen. Anfragen und Änderungswünsche sind per E-Mail an service@craftfix.de zu übermitteln. Ein Anspruch auf telefonische oder persönliche Beratungsgespräche vor Ort besteht grundsätzlich nicht.

Erstellung von Webseiten

Basierend auf der jeweiligen Auftragsbestätigung und den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Texte, Logos) wird dessen von Craftfix erstellte Website von Craftfix gemäß des abgeschlossenen Wartungsvertrages aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand sowie vom generellen Änderungsaufkommen ab. Auch wenn Craftfix den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen des Wartungsvertrages abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Auftraggebers. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Wartungsvertrages vorgenommen werden kann, bei Craftfix. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau der Website ist nicht Teil der Wartungsleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden.

Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO)

Craftfix erbringt Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts des Auftraggebers (nachfolgend die „Webseite“) bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. Craftfix wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. Craftfix garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass Craftfix insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.

Anfrage- und Angebotsgenerierung

Craftfix stellt dem Auftraggeber gemäß der Auftragsbestätigung eine einfache, örtlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung der Craftfix Konfiguratoren zur Generierung und Nachverfolgung von Anfragen und Angeboten zur Verfügung. Die Lizenz umfasst Software-Module für die Generierung und Nachverfolgung von Anfragen oder die Erstellung und Nachverfolgung von Angeboten für den Auftraggeber. Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über die Anzahl und Arten der Lizenzen, die er für seine Webseiten oder digitalen Services benötigt. Die Lizenzen werden von Craftfix standardisiert als Basis-Lizenzen bereitgestellt. Optional kann der Auftraggeber die Basis-Lizenzen gegen Aufpreis individuell an seine Anforderungen anpassen. Eine Reduzierung der Anzahl der Lizenzen ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungsmonat möglich.

Social Media Kanäle

Craftfix weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Craftfix nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Craftfix arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich erkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Craftfix beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Craftfix aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Auftraggeber bereits zugestimmt, von Craftfix ein Konzept erstellen zu lassen und kommt Craftfix dem noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Zustimmung des potentiellen Auftraggebers und der erbrachten Arbeitsleistung von Craftfix treten der potentielle Auftraggeber und Craftfix in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

Der potentielle Auftraggeber erkennt an, dass Craftfix bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung Craftfix ist dem potentiellen Auftraggeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Der potentielle Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Craftfix im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Soferne der potentielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm von Craftfix Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Craftfix binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Craftfix dem potentiellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen, dass Craftfix dabei verdienstlich wurde.

Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Craftfix ein.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung durch Craftfix. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Craftfix. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch Craftfix.

Alle Leistungen Craftfix (insbesondere alle Vorentwürfe, Wireframes, Texte, Illustrationen, Teaser-Elemente und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

Der Auftraggeber wird Craftfix zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Craftfix wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Auftraggeber ist des weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Craftfix haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Craftfix wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Craftfix schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Craftfix bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt Craftfix hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Craftfix ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggeber, letztere nach vorheriger Information an den Auftraggeber. Craftfix wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggeber namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Wartungs- oder Lizenzvertrages aus wichtigem Grund.

Termine

Vereinbarte Konzeptions-, Abstimmungs- und Freigabetermine erfordern sowohl eine zeitintensive Vorbereitung, als auch verbindliche Reservierung der entsprechenden Arbeitszeit. Sie sind Bestandteil der kostenpflichtigen Leistungen seitens Craftfix. Werden verbindlich vereinbarte Termine vom Auftraggeber ohne Nachricht (spätestens am Vortag) nicht wahrgenommen, so ist Craftfix berechtigt, die entstandenen Aufwendungen zu berechnen, auch wenn der vereinbarte Termin nicht stattgefunden hat.

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Craftfix schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung Craftfix aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und Craftfix berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befindet sich Craftfix in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Craftfix schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggeber wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zahlung von Vergütungen und Gebühren, Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber zahlt an Craftfix alle Vergütungen und Gebühren in der vereinbarten Höhe gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung. Fremdkosten von Drittanbietern werden zusammen mit den Gebühren von Craftfix in Rechnung gestellt. Alle von Craftfix genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Craftfix aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggeber wurde von Craftfix schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Die von Craftfix erstellten Inhalte (Texte, Illustrationen, Strukturen, Quellcodes und Programme) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Craftfix.

Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen von Craftfix sofort fällig. Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf eine Zahlungsfrist beseht nicht.

Die Zustellung der Rechnungen erfolgt ausnahmslos als PDF per E-Mail an eine vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Zugriff auf das genannte E-Mailpostfach hat und die Zustellung von Rechnungsdokumenten jederzeit möglich ist.

Die Leistungen von Craftfix werden, je nach Art und Umfang, entweder anteilig, einmalig oder monatlich im Rahmen eines Wartungs- oder Lizenzvertrages in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Vergütungen und Gebühren werden dem Auftraggeber vorab in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannt.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden einmalige Vergütungen über € 500,00 anteilig in zwei gleichen Teilen (Abschlags- und Abschlusszahlung) fällig. Die erste Zahlung wird unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig, die zweite nach Abschluss der Arbeiten und der Freigabe durch Craftfix.

Wartungs- und Lizenzgebühren werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zum Ende eines Monats für den folgenden monatlichen Leistungszeitraum fällig.

Die fälligen Vergütungen und Gebühren werden durch Craftfix per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Für zurückgewiesene Lastschriften wird eine Schadenspauschale von € 15,00 erhoben. In Ausnahmefällen kann mit dem Auftraggeber schriftlich eine abweichende Zahlungsart vereinbart werden.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat Craftfix das Recht die weitere Leistungserbringung so lange zu stoppen, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch weiterhin die monatlichen fälligen Beträge zu begleichen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Craftfix berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

Vertragslaufzeiten

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Mindestvertragslaufzeit für die Dauer von mindestens 24 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem Craftfix eine Leistung bereits erbringt, diese aber nicht in Rechnung stellt (kostenloser Leistungszeitraum).
Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nach der Freigabe der Dienstleistung durch Craftfix. Diese erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen weiteren Monats der Vertragslaufzeit zumindest in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Vorzeitige Auflösung

Craftfix ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggeber bestehen und dieser auf Begehren Craftfix weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Craftfix eine taugliche Sicherheit leistet;
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Craftfix fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen von Craftfix, soweit diese Werkhöhe erreichen, einschließlich jenen aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte, Quellcodes, Software), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Craftfix und können von Craftfix jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Auftraggeber die Leistungen Craftfix jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Craftfix setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Craftfix dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Auftraggeber bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen Craftfix, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen bzw. Bearbeitungen der Leistungen von Craftfix, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung Craftfix und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Craftfix ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

Für die Nutzung von Leistungen, die von Craftfix erbracht wurden und die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Craftfix erforderlich. Dafür steht Craftfix und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von Craftfix bzw. von Werbemitteln, für die Craftfix konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von Craftfix notwendig.

Der Auftraggeber haftet gegenüber Craftfix für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Kennzeichnung

Craftfix ist berechtigt, auf allen Webseiten und Werbemitteln auf Craftfix und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

Craftfix ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggeber dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Seite mit Namen und Firmenlogo sowie mit Auszügen sowie Bild- und Textdarstellungen der erstellten Leistungen auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Craftfix, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Craftfix zu. Craftfix wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber Craftfix alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Craftfix ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Craftfix mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Craftfix ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Craftfix haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

Haftung und Produkthaftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Craftfix und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Mitarbeiter“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Craftfix ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Mitarbeiter“.

Jegliche Haftung von Craftfix für Ansprüche, die auf Grund der von Craftfix erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Craftfix seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Craftfix nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat Craftfix diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Auftraggeber verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung seitens Craftfix. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Anzuwendendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts CISG wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Craftfix. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald Craftfix die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Craftfix und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Craftfix sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Craftfix berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bez

Stand: 04.11.2024